Energieausweis

Beispiel Energieausweis

Auch in Punkto Energieausweis
stehen wir an Ihrer Seite


  • Erstellung von EnEV-Nachweisen für Wohngebäudeneubauten  und Nichtwohngebäude
  • Erstellung von Energieausweisen für Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude
  • Berechnung verschiedener Modernisierungsvarianten
  • Beratung zu Modernisierungsmöglichkeiten

 EnEV 2009     EnEV 2014 | Abschnitt 5 | Auszug (1) von 5

§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

(1) Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm, wenn er zugleich Eigentümer des Gebäudes ist, oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt und der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird. Die Ausstellung und die Übergabe müssen unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen. Die Sätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn unter Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 9 Absatz 2 durchgeführt werden. Der Eigentümer hat den Energieausweis der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Was ist ein Energieausweis überhaupt?

Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude. Denn er vermittelt mit verschiedenen Kennziffern ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses. Zu dem Dokument gehören auch Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Hier lesen Sie, was alles im Energieausweis steht.

 

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Nicht alle Hausbesitzer sind automatisch verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Auch wenn manche Anbieter das behaupten. Wer zum Beispiel in seinem eigenen, längst fertiggestellten Haus wohnt, braucht ihn nicht.

Anders schaut es aus, wenn Sie eine neue Immobilie bauen. Dann müssen Sie sich tatsächlich immer einen Energieausweis ausstellen lassen. Auch als Eigentümer von Bestandsimmobilien benötigen Sie ein solches Dokument, sobald Sie eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen möchten. Denn Käufer oder Neu-Mieter haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Entscheidung Informationen über die Energieeffizienz ihres neuen Heims vorlegen zu lassen.

Einen Energieausweis müssen Sie auch dann haben, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend sanieren und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) durchführen lassen.

Mehr Details, wer einen Energieausweis braucht und was der Eigenheimbesitzer dabei beachten muss, haben wir für Sie in einem Extra-Artikel zusammengetragen.

Welche Arten von Energieausweis gibt es?

Es gibt grundsätzlich Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Diese beiden Varianten führen allerdings häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen über den Energiestandard. Das liegt daran, dass die notwendigen Daten auf unterschiedlichen Wegen erhoben oder berechnet werden. Bedarfsausweise sind meistens teurer als Verbrauchsausweise, haben aber auch mehr Aussagekraft. In der Regel sind alle Arten von Energieausweisen 10 Jahre lang gültig.

Was sagen die Energiekennziffern aus?

Mit Hilfe der Energiekennzahlen soll ein Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland möglich sein. Sie erlauben jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen, die für die Ausweiserstellung aber keine Rolle spielen.

Basis für jeden Energieausweis ist die zum Zeitpunkt der Ausweiserstellung gültige Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese Verordnung wurde schon mehrfach überarbeitet. Daher ist es schwierig, die Referenzwerte älterer Energieausweise mit neueren zu vergleichen. Denn die Kennziffern werden je nach geltender EnEV unterschiedlich bewertet. Das zeigt sich auch am Beispiel eines Farbbands und der Einordnung des Hauses in eine Energieeffizienzklasse (A+ bis H).

In älteren Ausweisen werden viele Gebäude positiver bewertet als in neueren. Deshalb ist es beim Vergleich von Gebäuden auch wichtig zu wissen, wann der Energieausweis ausgestellt wurde. Eine wichtige Kennziffer, der so genannte Endenergiebedarf des Gebäudes, wird jedoch auch in älteren Ausweisen nach dem gleichen Verfahren berechnet wie aktuell. Dieser Zahlenwert ist in Bedarfsausweisen unterhalb des Bandtachos auf Seite 2 zu finden.

Benötigen Sie einen Energieausweis?

Seit dem 01.10.2007 ist der Energieausweis pflicht.

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